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Minderheitsrechte

Grundsätzlich entscheidet der Kantonsrat im Sinne der Mehrheit der Stimmenden. Im Vergleich mit anderen Schweizer Parlamenten kennt der 180-köpfige Kantonsrat aber deutlich mehr Entscheide, für die es lediglich ein Minderheitsquorum von 60, 45 oder gar nur 20 Stimmen braucht. Im Vergleich mit anderen Parlamenten in der Schweiz kennt der 180 Mitglieder zählende Kantonsrat deutlich mehr Entscheide, für die es lediglich ein Minderheitsquorum erfordert. Dazu gehören namentlich die Dringlicherklärung von Vorstössen, die vorläufige Unterstützung einer parlamentarischen Initiative oder der Antrag auf Behandlung eines Geschäfts in freier Debatte, wofür ein Quorum von 60 Stimmen vorgesehen ist. Ein Kantonsratsreferendum kann von 45 Mitgliedern ergriffen werden. 20 Ratsmitglieder können eine Interpellation einreichen und ebenfalls 20 Stimmen braucht es, um eine Abstimmung mit Namensaufruf zu fordern.

Zur Vertiefung: Hans-Peter Schaub/Marc Bühlmann/Christoph Wagner, Parlamentarische Minderheiten und ihre Rechte –ein interkantonaler Überblick, ParlamenVet, Parlement, Parlamento, Mitteilungsblatt der SGP-SSP, 2017/1, S. 3 ff.

Rechtsgrundlage in § 93 Kantonsratsgesetz