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Kantonsratsreferendum

Mit einem Kantonsratsreferendum können 45 Kantonsratsmitglieder eine Volksabstimmung über einen Beschluss des Kantonsrates verlangen, der dem fakultativen Referendum untersteht. Es handelt sich dabei um ein parlamentarisches Minderheitsrecht.

Art. 33 Abs. 2 lit. c Verfassung des Kantons Zürich

Die unterschiedlichen Referenden