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Abstimmen im Kantonsrat

Im Ratssaal erfolgt die Stimmabgabe grundsätzlich über eine elektronische Abstimmungsanlage. Nach Freigabe der Abstimmung durch das Ratspräsidium kann die Stimme während höchstens 45 Sekunden abgegeben werden. Jedes Ratsmitglied muss persönlich abstimmen, wobei in der Regel die grüne Taste Zustimmung, die rote Taste Ablehnung und die gelbe Taste Enthaltung bedeutet. Das Abstimmungsverhalten und das Abstimmungsergebnis werden auf Namenslisten gespeichert und auf der Website veröffentlicht.

Abstimmungen, die ohne elektronische Abstimmungsanlage durchgeführt werden müssen, erfolgen, indem sich die Kantonsratsmitglieder von ihren Sitzen erheben, um ihre Stimme abzugeben. Alternativ wird auf Verlangen von 20 Kantonsratsmitgliedern eine Abstimmung mit Namensaufruf vorgenommen. Das heisst, jedes Kantonsratsmitglied gibt seine Stimme nach Aufruf seines Namens durch Ja, Nein oder Enthaltung ab. In diesem Fall wird im Kantonsratsprotokoll festgehalten, wie gestimmt wurde und welche Kantonsratsmitglieder abwesend waren.

Rechtsgrundlage in §§ 71 ff. Kantonsratsreglement

Siehe auch Zu wählende Organe und Behörden