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Arbeitspensum eines Kantonsratsmitglieds

Der Zürcher Kantonsrat ist – wie alle anderen Volksvertretungen der Schweiz – ein Milizparlament. Das bedeutet, dass die Kantonsrätinnen und Kantonsräte ihr Amt nicht vollamtlich, sondern nebenberuflich ausüben. Damit sollen die Erfahrungen aus dem Erwerbsleben und die Anliegen der Bevölkerung direkter in die politische Arbeit eingebracht werden können.

Für ein zürcherisches Kantonsratsmandat wurde ein durchschnittlicher Arbeitsaufwand von rund 30 Prozent einer Vollzeitbeschäftigung errechnet. Darin enthalten sind wöchentlich 7,5 Stunden (17 Prozent einer 100-Prozent-Stelle) für die Sitzungspräsenz sowie 5,5 Stunden (13 Prozent einer 100 Prozent-Stelle) für die dafür nötige Vorbereitungszeit und sonstige Tätigkeiten, die mit dem parlamentarischen Mandat unmittelbar in Zusammenhang stehen. Wer innerhalb des Kantonsrates eine weitere Funktion wahrnimmt, zum Beispiel ein Fraktions-, Kommissions- oder Ratspräsidium, ist zeitlich deutlich stärker in Anspruch genommen.

Ausserhalb der direkten Ratsarbeit engagieren sich die Kantonsrätinnen und Kantonsräte mit weiteren zeitintensiven Aktivitäten für die Bürgerinnen und Bürger: So beteiligen sie sich etwa an Abstimmungskampagnen und Podiumsdiskussionen oder setzen sich für die Informationsvermittlung ein.

Entschädigung eines Kantonsratsmitglieds