Entschädigung eines Kantonsratsmitglieds
Den Kantonsratsmitgliedern wird für jede Sitzung (Kantonsratssitzungen, Kommissionssitzungen) von bis zu vier Stunden ein Sitzungsgeld ausgerichtet. Im Jahr 2020 wurde als Sitzungsgeld ein Betrag von Fr. 220 festgelegt. Jeweils zu Beginn einer neuen Legislatur kann die Geschäftsleitung eine Anpassung des Betrags an die Teuerung vornehmen. Pro Amtsjahr erhalten die Ratsmitglieder zudem eine Grundentschädigung von Fr. 12'000 und für Auslagen, die ihnen aus dem parlamentarischen Mandat entstehen, pauschal Fr. 8'100. Reisekosten respektive Fahrtenentschädigungen sind mit der Abgabe eines persönlichen ZVV-Jahresabonnements 1. Klasse für das ganze Verbundgebiet des Kantons Zürich oder einem gleichwertigen Beitrag in der Höhe der Kosten für ein Abonnement abgegolten. Gesondert entschädigt werden lediglich von der Geschäftsleitung bewilligte und amtlich begründete Reisen ausserhalb des Verbundgebietes.
Rechtsgrundlage in § 10 Kantonsratsgesetz