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Entschädigung eines Kantonsratsmitglieds

Den Kantonsratsmitgliedern wird für jede Sitzung (Kantonsratssitzungen, Kommissionssitzungen) von bis zu vier Stunden ein Sitzungsgeld von Fr. 220 ausgerichtet. Pro Amtsjahr erhalten sie zudem eine Grundentschädigung von Fr. 12'000 und für Auslagen, die ihnen aus dem parlamentarischen Mandat entstehen, pauschal Fr. 8'100. Reisekosten respektive Fahrtenentschädigungen sind mit der Abgabe eines persönlichen ZVV-Jahresabonnements 1. Klasse für das ganze Verbundgebiet des Kantons Zürich oder einem gleichwertigen Beitrag in der Höhe der Kosten für ein Abonnement abgegolten. Gesondert entschädigt werden lediglich von der Geschäftsleitung bewilligte und amtlich begründete Reisen ausserhalb des Verbundgebietes.

Rechtsgrundlage in § 10 Kantonsratsgesetz

und in der Entschädigungsverordnung des Kantonsrates (EVKR)