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Summarische Vorprüfung

Das Kantonsratssekretariat nimmt bei der Einreichung eines Vorstosses oder einer parlamentarischen Initiative eine summarische Vorprüfung vor, indem es kontrolliert, ob offensichtliche Rechtsmängel vorliegen oder gegen die guten Sitten verstossen wird. Vorstösse und parlamentarische Initiativen dürfen weder verletzend noch diskriminierend sein.

Stellt das Kantonsratssekretariat einen Mangel fest, wird versucht, mit dem erstunterzeichnenden Kantonsratsmitglied eine Einigung zu finden. Kommt diese nicht zustande, entscheidet das Kantonsratspräsidium, ob ein Vorstoss angenommen wird oder ob die Geschäftsleitung über die Annahme oder Zurückweisung entscheiden soll.

Rechtsgrundlage in § 67 ff. Kantonsratsreglement