Stichentscheid
Stimmen gleich viele Kantonsratsmitglieder für und gegen einen Beschluss, fällt die Kantonsratspräsidentin oder der Kantonsratspräsident den Stichentscheid.
Rechtsgrundlage in § 94 Kantonsratsgesetz
Stimmen gleich viele Kantonsratsmitglieder für und gegen einen Beschluss, fällt die Kantonsratspräsidentin oder der Kantonsratspräsident den Stichentscheid.
Rechtsgrundlage in § 94 Kantonsratsgesetz