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Kommissionsvorstoss

Die Geschäftsleitung und die Kommissionen können zu Gegenständen in ihrem Aufgabenbereich Motionen, Postulate, parlamentarische Initiativen einreichen, sofern die Mehrheit ihrer Mitglieder das Anliegen unterstützt.

Rechtsgrundlage in § 27 Kantonsratsgesetz