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Finanzmotion

Mit der Finanzmotion kann der Kantonsrat den Regierungsrat beauftragen, die Forderung einer KEF-Erklärung umzusetzen.

Die Finanzkommission, die für die Finanzaufsicht und das Budget zuständig ist, prüft auf der Grundlage der ablehnenden schriftlichen Stellungnahme des Regierungsrates zur KEF-Erklärung, ob sie eine Finanzmotion einreichen will. Falls ja, unterbreitet sie dem Kantonsrat einen entsprechenden Antrag.

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Rechtsgrundlage in § 50 Kantonsratsgesetz

Vergleiche dazu die Motion