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Anfrage

Bei der Anfrage handelt es sich um einen parlamentarischen Vorstoss, mit dem die Kantonsratsmitglieder um Auskunft über Angelegenheiten im Kanton ersuchen. Die Anfrage kann sich an den Regierungsrat, ein oberstes Gericht oder den Bankrat der Zürcher Kantonalbank richten und wird innert drei Monaten nach der Einreichung schriftlich beantwortet.

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Rechtsgrundlage in § 59 Kantonsratsgesetz

Dringlicherklärung von Anfragen