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WAHLBEHÖRDE
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Der Kantonsrat wählt eine Vielzahl von Behörden.

KOMMISSIONEN DES KANTONSRATES
Die Geschäftsleitung des Kantonsrates (Präsidium, Sekretärinnen/Sekretäre und weitere Mitglieder) wird jedes Jahr anlässlich der ersten Sitzung im Mai neu bestellt.
Die Wahl in die ständigen Kommissionen erfolgt zu Beginn der Legislatur.

GERICHTE
Der Kantonsrat wählt die Mitglieder der obersten kantonalen Gerichte.

WEITERE BEHÖRDEN
Ebenfalls vom Kantonsrat gewählt werden der Verwaltungsrat der Elektrizitätswerke EKZ, Bankrat und Bankpräsidium der Zürcher Kantonalbank, der Aufsichtsrat der Sozialversicherungsanstalt, die Baurekurskommissionen sowie die Ombudsperson und deren Stellvertretung.

GEHEIME WAHL
Folgende Behörden werden in jedem Fall in geheimer Wahl erkoren (§ 13 KRG):

  • das Präsidium und die Vizepräsidien des Kantonsrates
  • die Mitglieder des Obergerichts, des Verwaltungsgerichts, des Sozialversicherungsgerichts und des Landwirtschaftsgerichts
  • die Präsidentin oder der Präsident, die Vizepräsidentin oder die Vizepräsidenten und die Mitglieder des Kassationsgerichts
  • die Mitglieder des Bankpräsidiums der Kantonalbank
  • die Mitglieder der Baurekurskommissionen I – IV und ihre Präsidentinnen und Präsidenten

Die übrigen Behörden müssen nur dann in geheimer Wahl bestimmt werden, wenn mehr Vorschläge gemacht werden, als Sitze zu vergeben sind (das heisst, wenn sich die Interfraktionelle Konferenz nicht einigen kann).

Näheres dazu im Gesetz über die politischen Rechte.

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