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Die Aufgaben des Kantonsrates sind in der
Verfassung (Art.
50 ff.) und im
Kantonsratsgesetz (§ 12) umschrieben.
Es sind dies insbesondere folgende Bereiche:
GESETZGEBUNG
Beratung und Beschlussfassung über alle Gegenstände, welche der Volksabstimmung unterstellt werden können, also:
- Anträge des Regierungsrates zum Erlass, zur Änderung oder zur Aufhebung von Gesetzen (Gesetzesvorlagen)
- Anträge des Regierungsrates betreffend zustande gekommener
Volksinitiativen
- Selbständige Gesetzgebungstätigkeit des Parlamentes
(Parlamentarische
Initiativen)
Zusätzlich beschliesst der Kantonsrat in abschliessender Kompetenz:
- Anträge des Regierungsrates zur Abschreibung von überwiesenen Vorstössen
(Motionen, Postulate)
AusgabenBESCHLÜSSE, VORANSCHLAG, UND STAATSRECHNUNG
- die Festsetzung des jährlichen Voranschlages (Budget) des Staatshaushaltes und die
Festsetzung des Steuerfusses für die Staatssteuer;
- die Prüfung der Staatsrechnung
und die Sorge für ungeschmälerte Erhaltung des Staatsvermögens und für zweckmässige
Öffnung und Verwendung seines Ertrages sowie die Kenntnisnahme des konsolidierten Entwicklungs- und
Finanzplanes (KEF)
des Regierungsrates.
WEITERE AUFGABEN
Zur Erfüllung all dieser Aufgaben hat der Kantonsrat im
Geschäftsreglement seine Organisation und die Verfahrensabläufe festgehalten. Der Kantonsrat kann sein Geschäftsreglement selbständig ändern.
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