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SEINE AUFGABEN
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Die Aufgaben des Kantonsrates sind in der Verfassung (Art. 50 ff.) und im Kantonsratsgesetz (§ 12) umschrieben.

Es sind dies insbesondere folgende Bereiche:

GESETZGEBUNG
Beratung und Beschlussfassung über alle Gegenstände, welche der Volksabstimmung unterstellt werden können, also:
  • Anträge des Regierungsrates zum Erlass, zur Änderung oder zur Aufhebung von Gesetzen (Gesetzesvorlagen)
  • Anträge des Regierungsrates betreffend zustande gekommener Volksinitiativen
  • Selbständige Gesetzgebungstätigkeit des Parlamentes (Parlamentarische Initiativen
  • Zusätzlich beschliesst der Kantonsrat in abschliessender Kompetenz:
  • Anträge des Regierungsrates zur Abschreibung von überwiesenen Vorstössen (Motionen, Postulate)

AusgabenBESCHLÜSSE, VORANSCHLAG, UND STAATSRECHNUNG

  • die Festsetzung des jährlichen Voranschlages (Budget) des Staatshaushaltes und die Festsetzung des Steuerfusses für die Staatssteuer;
  • die Prüfung der Staatsrechnung und die Sorge für ungeschmälerte Erhaltung des Staatsvermögens und für zweckmässige Öffnung und Verwendung seines Ertrages sowie die Kenntnisnahme des konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplanes (KEF) des Regierungsrates. 
WEITERE AUFGABEN Zur Erfüllung all dieser Aufgaben hat der Kantonsrat im Geschäftsreglement seine Organisation und die Verfahrensabläufe festgehalten. Der Kantonsrat kann sein Geschäftsreglement selbständig ändern.
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