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BUDGETHOHEIT DES KANTONSRATES
Die Festsetzung des jährlichen Voranschlages (Budget) des Staatshaushaltes (in der Regel im Dezember) und die Festsetzung des Steuerfusses für die Staatssteuer für jeweils zwei Jahre ist Sache des Kantonsrates.

NACHTRAGSKREDITE
Reicht ein Voranschlagskredit nicht aus, um die vorgesehenen Aufgaben zu erfüllen, so holt der Regierungsrat beim Kantonsrat einen Nachtragskredit ein. Kreditüberschreitungen sind zulässig für dringliche Ausgaben sowie für jene Ausgaben, denen im gleichen Rechnungsjahr entsprechende sachbezogene Einnahmen gegenüberstehen.

KONSOLIDIERTER ENTWICKLUNGS- UND FINANZPLAN (KEF) DES REGIERUNGSRATES
Der konsolidierte Entwicklungs- und Finanzplan ist das zentrale Instrument des Regierungsrates für die verwaltungsinterne strategische und operative Steuerung auf Regierungsstufe. Der KEF umfasst einen Planungszeitraum von vier Jahren und wird jährlich im Sinne der rollenden Planung aktualisiert und dem Kantonsrat jeweils im Rahmen der Beratung zum neuen Staatsvoranschlag zugestellt. Da es sich beim KEF um ein regierungsinternes Dokument handelt, nimmt der Kantonsrat dieses lediglich zur Kenntnis.

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