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AMTSGELÜBDE
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Vor der Aufnahme der Ratstätigkeit haben die Gewählten ein Amtsgelübde zu leisten. Es lautet wie folgt:

Ich gelobe als Mitglied dieses Rates Verfassung und Gesetze des Bundes und des Kantons Zürich zu halten, die Rechte der Menschen und des Volkes zu schützen und die Einheit und Würde des Staates zu wahren. Die Pflichten meines Amtes will ich gewissenhaft erfüllen.

Das Gelübde kann sowohl mündlich mit den Worten «Ich gelobe es» als auch durch schriftliche Erklärung abgegeben werden.

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