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Tritt ein Ratsmitglied während der Amtsperiode zurück, rückt von den Ersatzleuten auf der gleichen Parteiliste nach, wer die höchste Stimmenzahl erhalten hat und zur Annahme des Mandates bereit ist. Der Regierungsrat erklärt das neue Mitglied des Kantonsrates als gewählt. Bevor dieses jedoch sein Amt antreten kann, hat es (wie die übrigen Mitglieder zu Beginn der Amtsdauer) vor dem Kantonsrat das
Amtsgelübde abzulegen.
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